Sozial-Rechts­schutz für Studenten

Für was braucht man als Student den Sozial-Rechts­schutz ?

Der Sozial-Rechtsschutz ist für Studierende sehr sinnvoll, da es dich in allen Streitigkeiten mit den deutschen Sozialgerichten unterstützt. So kannst du dich als Student bei behördlichen Fehlern zur Wehr setzen. Für Studierende können hierbei besonders Ungerechtigkeiten beim Kindergeld oder den Sozialversicherungen (bsp.: Gesetzliche Krankenkasse) aufkommen. Dieser Rechtsschutz setzt sich beispielsweise aber auch mit Streitigkeiten bezüglich des Arbeitslosengeldes und  der Rentenversicherung auseinander. 

Auch bei arbeitergeberseitigen Streitigkeiten bei deinem Studentenjob, was zum Beispiel den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung betrifft, verteidigt dich der Sozial-Rechtsschutz. Denn ohne den Sozial-Rechtsschutz könnte es unfairerweise zu einem geringeren Gehalt führen. Da man als Student ja eh kein Geld in Massen besitzt, lohnt sich die juristische Verteidigung in Sozialfällen sehr. 

Zusätzlich dazu ist die Absicherung gegen die Weigerung der Kostenübernahme von der Krankenkasse bei einer ärztlichen Behandlung für Studierende sehr interessant. Besonders Krankenhausaufenthalte können sehr teuer werden, wenn deine Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Mit dem Sozial-Rechtsschutz kannst du mit der Hilfe eines Anwaltes dagegen angehen. 

Zu beachten ist die Wartezeit von drei Monaten, die bei dem Sozial-Rechtsschutz besteht.

Außergerichtliche Auseinandersetzungen sind mit dem Sozial-Rechts­schutz bereits ab dem Widerspruch gedeckt.

Was mache ich als Student im Schadensfall?

Im Schadensfall steht dir der ERGO-Leistungsservice entweder telefonisch unter 0800 327 327 1 oder über das Kontaktformular zur Verfügung. 

Hier kannst du dich zum D.A.S Rechtsschutz der ERGO speziell für Studierende informieren

Wenn du noch Fragen zur Versicherung hast, wende dich an unser Team.

Fallbeispiel zum Sozial-Rechts­schutz

Um dir das Studium leisten zu können, arbeitest du nicht nur in den Semesterferien, sondern auch gelegentlich zwischendurch. Die zuständige Behörde hat deine Tätigkeit fälschlicherweise als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Daraufhin setzt du dich mit einem auf diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt vor dem Sozialgericht zur Wehr. Denn deine außergerichtliche Korrespondenz führte bei der zuständigen Behörde nicht zum gewünschten Erfolg. 

Du Bist Bereits Informiert?

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