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FAQ
Wichtiges
einfach erklärt

Lasst uns anfangen, Klartext zu reden.

Weitere FAQ:

Im Schadenfall wende dich, bevor du einen Anwalt beauftragst, zunächst an die ERGO Leistungsservice GmbH. Schildere dein Anliegen und erfahre, ob Deckung für deinen Streitfall besteht. Hast du eine Deckungszusage erhalten, kannst du die Rechnung von deinem Rechtsanwalt einreichen.  Das für dich zuständige Schadenbüro erfährst du unter 0800 / 327 327 1 (Freecall). Ansonsten kannst du dich auch über das Kontaktformular an ERGO wenden.

Nach dem Ende deines Studiums greift der so genannte Vorsorge-Rechtsschutz. Dies bedeutet, dass du im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung, welche nicht von deiner Versicherung abgedeckt wird, rückwirkend eine Tarifanpassung vornehmen kannst. In diesem Fall kommt ERGO für die entstehenden Kosten auf, ohne dass eine bestimmte Wartezeit eingehalten werden muss. Der Vorsorge-Rechtsschutz beträgt im Studenten-Tarif bis zu 12 Monate nach Studienende. Für einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz nach dem Studium, wende dich an das allmaxx- Finanzteam und erhalte ein Anpassungsangebot.

Im Gesamtpaket sind die folgenden Leistungsbereiche versichert: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz Studium / Verkehr, Miet-Rechtsschutz (optional), Vertrags-Rechtsschutz Studium, Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Reise-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz und Mediations-Rechtsschutz. Zusätzlich kannst du die schadensunabhängige, telefonische Rechtsauskunft in Anspruch nehmen. Genauere Informationen und Schadensbeispiele zu den einzelnen Leistungsbereichen findest du hier.

Es besteht ausschließlich bei Streitigkeiten mit der Bank wegen eines Studiendarlehens und mit der (Privat-) Universität Versicherungsschutz.

Weitere FAQ:

Als Abiturient stehen dir grundsätzlich alle Leistungen der Versicherung zur Verfügung.

Der Reise-Rechtsschutz gilt für Auslandsaufenthalte, unter anderem für Auslandsemester oder auch -praktika weltweit bis zu einem Jahr, innerhalb Europas sogar zeitlich unbegrenzt.

Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass zu Beginn der Versicherung eine dreimonatige Wartezeit für die einzelnen Leistungsarten besteht (ausgenommen: Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz). Rückwirkend kann ein Streitfall nicht versichert werden. Da das BAföG jedes Jahr neu beantragt werden muss, kann im Falle dessen Ablehnung aber ein neuer Rechtsfall vorliegen, so dass der Student die Unterstützung durch seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, unter der Bedingung, dass die dreimonatige Wartezeit abgelaufen ist.

Der ERGO Rechtsschutz hilft dir dein Recht mit einem Anwalt deiner Wahl zu verteidigen. Nur bei der erweiterten Telefonberatung wird dir ein passender Anwalt ausgewählt, mit dem du gleich verbunden wirst.

Ja, wenn du den Studentenrechtsschutz mit der Immobilien-Rechtsschutz abgeschlossen hast und wenn der Streit nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit entsteht, hilft dir der ERGO Rechtsschutz.

Nach dem Studium kannst du deinen Versicherungsschutz innerhalb von 12 Monaten rückwirkend anpassen lassen. Tritt ein Schadenfall ein, welcher nicht durch die studentischen Leistungen gedeckt ist, profitierst du von jenem Vorsorgezeitraum. Sind die 12 Monate vergangen, endet der Vorsorgezeitraum und eine rückwirkende Anpassung ist nicht mehr möglich.

Ja, im Schadenersatz-Rechtsschutz (z.B. Schmerzensgeldanspruch), Straf-Rechtsschutz (z.B. Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung) und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (z.B. Wiedererlangen des Führerscheins) besteht als Fahrer „fremder“ Fahrzeuge Versicherungsschutz.

Nein, selbstständige Tätigkeiten, egal welcher Art, sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Ja, weltweit bis zu einem Jahr, innerhalb Europas sogar zeitlich unbegrenzt.

Als zweckmäßig gelten grundsätzlich alle Praktika während deines Studiums.

Der Verwaltungs-Rechtsschutz Verkehr unterstützt dich im Falle von Auseinandersetzungen vor Verkehrsbehörden bzw. -gerichten, zum Beispiel, wenn es um die Wiedererlangung einer eingezogenen Fahrerlaubnis geht.

Der Studenten-Rechtsschutz ist ein Single-Produkt, dass heißt, dass nur der Versicherungsnehmer selbst in den enthaltenen Leistungsbereichen versichert ist. Kinder, Lebens- oder Ehepartner sind nicht mitversichert.

Die Möglichkeiten, den Immobilien-Rechtsschutz aus dem Paket herauszunehmen, richtet sich vor allem an jene Studenten, die noch bei ihren Eltern wohnen und die dadurch eher selten aktiv in mietrechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden.

Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter und Fahrer aller auf ihn zugelassener Fahrzeuge (ausgenommen sind Luft- und Wasserfahrzeuge).

Weitere FAQ:

Die Versicherungssumme im Schadensfall beläuft sich auf 2.000.000 EUR.

Du bist bereits informiert?

Du brauchst keine Informationen mehr und möchtest direkt Online deine ERGO Rechtsschutzversicherung für Studenten bestellen? Dann bist du nur noch ein Klick von der Tarif- Übersicht entfernt.

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