Schadensersatz-Rechtsschutz für Studenten
Wann der Schadenersatz-Rechtsschutz greift
Als geschädigte Person, hast du einen Anspruch auf Ausgleich. Mit der ERGO Rechtsschutzversicherung für Studenten kannst du den Schadensersatzanspruch im privaten Bereich geltend machen. Dieser Anspruch besteht wenn du als Person, dein Leben oder deine Gesundheit schuldhaft verletzt wurde, sodass du Schäden daraus ziehst. Der Schadensersatz-Rechtschutz steht jedoch nicht dafür ein, dass du vor Schadenersatzverlangungen anderer Personen geschützt wird.
Zusammensetzung vom Schadensersatz
Der Schadensersatz kann aus verschiedenen Gründen verlangt werden: Einerseits, von ideeller Natur, das heißt beispielsweise Schmerzensgeld oder Ehrenverletzung oder andererseits von materieller Natur, beispielsweise Arztkosten, Reparaturkosten, Dienstausfall.
Zu beachten beim Schadensersatz-Rechtsschutz für Studenten
Laut den Vertragsbedingungen besteht für dich nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles der Anspruch auf Rechtsschutz. Bei dem Schadensersatz-Rechtsschutz ist es das Ereignis, welches dem Anspruch zugrunde liegt.
Nicht zu verwechseln ist der Schadensersatz-Rechtsschutz mit dem Vertrags- und Sachenrechtsschutz.
Genauere Informationen zum Verkehrs-Schadensersatz-Rechtsschutz findest du hier.
Weitere Informationen zum Schadensersatz-Rechtsschutz für Studenten
Hier findest du Informationen zum D.A.S. Rechtsschutz speziell für Studenten.
Wende dich an den ERGO-Leistungsservice im Schadenfall. Entweder telefonisch unter 0800 327 3271 oder über das Formular.
Für allgemeine Fragen zum Studententarif wende dich an uns.
Fallbeispiel zum Schadensersatz-Rechtsschutz
Du rutschst auf dem Weg zur Vorlesung auf dem ungeräumten und ungestreuten Fußweg aus. In Folge dessen ziehst du dir einen komplizierten Armbruch zu. Leider verheilt dieser nicht folgenlos und schränkt dich in deinem privaten, wie auch beruflichen Leben ein. Der unaufmerksame Hausbesitzer zeigt sich uneinsichtig, sodass ein Rechtsstreit über zwei Instanzen geführt werden muss. Schließlich wird von einem gerichtlichen Sachverständigen ein medizinisches Gutachten erstellt und die Höhe des eingetretenen Schadens festgelegt.
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